
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag von Herrn Bäumler erhalten Sie die Verwaltungsvorschrift zu § 16 AVPfleWoqG, einen Entwurf für die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt gemäß § 51 Abs. 2 AVPfleWoqG, sowie die gegenüber den FQA` en - vorbehaltlich der Änderung des Kostenverzeichnisses in Abstimmung mit dem Finanzministerium – von Seiten des StMAS ausgesprochene Empfehlung für die Bemessung der Kosten nach der AVPfleWoqG zu Ihrer Kenntnis.
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Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme
Helmut Bäumler
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